Erektile Dysfunktion (ED), gemeinhin als Impotenz bezeichnet, ist ein weit verbreitetes Leiden, von dem weltweit viele Männer betroffen sind.
Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie orale Medikamente, Injektionspräparate, Penisimplantate und sogar Stoßwellentherapie.
Der Zugang zu diesen Behandlungen hängt jedoch häufig vom Umfang der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ab.
Im Allgemeinen bieten die meisten Krankenversicherungen einen gewissen Versicherungsschutz für die Diagnose und Behandlung von Erektionsstörungen. Diese Kostenübernahme kann sich auf einen Teil der Kosten erstrecken und so die finanzielle Belastung für die Patienten verringern. Bringen Sie zu Ihrer Konsultation unbedingt Ihre Versicherungsinformationen mit, damit Sie die Einzelheiten besprechen und planen können.
Der Umfang der Kostenübernahme hängt oft von der jeweiligen Behandlungsoption ab:
Stosswellentherapie: Obwohl es sich um eine anerkannte Behandlungsform handelt, wird die Stoßwellentherapie bei ED in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die hohen Kosten können daher ein Hindernis für diejenigen sein, die diese Option in Betracht ziehen.
Viagra und andere ED-Medikamente: Markenmedikamente wie Viagra, Cialis und Levitra werden von den meisten Versicherungen nicht übernommen. Diese Medikamente können unerschwinglich teuer sein und kosten etwa 60 Dollar pro Pille. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Anbieter erkundigen, ob die Kosten für orale Medikamente gegen ED übernommen werden.
Penis-Implantat: Eine Penisimplantat-Operation hingegen wird in der Regel von den meisten Krankenkassen und Medicare übernommen, wenn sie als medizinisch notwendig erachtet wird. Die Erstattungsrichtlinien und -standards für dieses Verfahren können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein.
Medicare übernimmt im Allgemeinen keine Kosten für verschreibungspflichtige Markenmedikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen. Sie übernimmt jedoch die Kosten für Erstberatungen und Penisimplantate, wenn diese medizinisch notwendig sind. Es ist wichtig zu wissen, dass Medikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen oder sexuellen Funktionsstörungen von der Kostenübernahme durch Medicare Part D ausgeschlossen sind, es sei denn, sie werden im Rahmen einer von der Food and Drug Administration für eine andere Erkrankung zugelassenen Behandlung eingesetzt. Bei der VA-Versicherung hingegen gelten andere Bestimmungen, und es empfiehlt sich, direkt mit dem Anbieter zu sprechen.
Fast alle kommerziellen Versicherer, darunter Blue Cross Blue Shield, Aetna, Anthem, Cigna und HCSC, haben Deckungsrichtlinien veröffentlicht, in denen festgelegt ist, wann eine ED-Behandlung als medizinisch notwendig gilt. Diese Richtlinien variieren zwar, aber im Allgemeinen wird eine ED-Behandlung von den Krankenversicherern als "medizinisch notwendig" angesehen. Dennoch schließen einige traditionelle Krankenversicherungen die Kosten für die Behandlung sexueller Funktionsstörungen aus.
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz ist es wichtig, Begriffe wie Zuzahlung und Selbstbeteiligung zu verstehen. Die Zuzahlung ist ein fester Betrag, den der Versicherte für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Medikament zahlt. Der Selbstbehalt hingegen ist der Betrag, den der Versicherte aus eigener Tasche zahlen muss, bevor der Versicherungsschutz greift. Diese Elemente haben einen großen Einfluss auf die Kosten, die für ED-Behandlungen anfallen.
Die Versicherungen übernehmen in der Regel zumindest einen Teil der Beratungs- und Behandlungskosten. Diese Kostenübernahme kann jedoch von Versicherung zu Versicherung und von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Daher sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, welcher Anteil der Kosten übernommen wird.
Die Versicherungsunternehmen unterscheiden sich erheblich in ihrer Deckungspolitik für ED-Behandlungen. Einige übernehmen einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten, während andere bestimmte Behandlungsformen ganz ausschließen. Es wird dringend empfohlen, Ihren Versicherungsplan zu überprüfen und mit Ihrem Anbieter zu besprechen, was abgedeckt ist und was nicht.
Wenn Ihre Versicherung eine bestimmte ED-Behandlung ausschließt, müssen Sie diese möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. In solchen Fällen ist es hilfreich, mit dem Gesundheitsdienstleister zu besprechen, wie Sie die Kosten in den Griff bekommen können, oder alternative Behandlungen zu prüfen, die von Ihrer Versicherung übernommen werden.